Daniel Schlesinger an seinem Arbeitsplatz. Foto: FläktGroup Wurzen GmbH

Sachsen ist Vorreiter in der Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach dem Teilhabestärkungsgesetz. Weitere Verbesserungen und mehr Chancen für Menschen mit Behinderung sollen so erreicht werden.

Mit Beginn des neuen Jahres 2022 schreibt der Gesetzgeber jetzt mit dem neuen § 185a SGB IX „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ verpflichtend bundesweite Beratungsangebote für Unternehmen vor, um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Beratungsstellen sollten zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnehmen, zum Beispiel bei örtlichen Integrationsfachdiensten. Der Gesetzgeber hat diesen Weg gewählt, da Menschen mit Behinderung in der heutigen Arbeitswelt noch immer benachteiligt sind. Obwohl sie im Durchschnitt besser qualifiziert sind als Arbeitslose ohne Behinderung, ist ihre Arbeitslosenquote hoch.

Sachsen nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein. Das entsprechende Angebot gibt es in Form des Beratungsdienstes support – Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen bereits seit über 10 Jahren.

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen, haben viele Fragen und sind oft unsicher. Ist der angebotene Arbeitsplatz behindertengerecht? Was muss man rechtlich beachten? – sind nur einige von zahlreichen Fragen. Um den Unternehmen dabei unter die Arme zu greifen, lassen die Integrations- bzw. Inklusionsämter in allen Bundesländern trägerunabhängige einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach dem § 185a SGB IX einrichten.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und werden als begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Sie haben die Aufgabe,

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Die Ausgleichsabgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Für die sogenannten Null-Beschäftiger, also Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll künftig auch eine höhere Abgabe erhoben werden.

Gerade im Hinblick auf den weiterhin bestehenden Fachkräftemangel ist es erforderlich, Arbeitgeber stärker auf das Potenzial von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Damit Inklusion gelingt, benötigen sie entsprechende Informationen sowie Hilfs-/Unterstützungsangebote. Häufig sind sie unzureichend über die Möglichkeiten der Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung informiert und hegen teilweise auch immer noch Vorurteile. Nur knapp 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geben an, ausreichend über behindertengerechte Arbeitsgestaltung wie zum Beispiel Hilfsmittel informiert zu sein. Lediglich 45 Prozent dieser Unternehmen verfügen über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderung. (Quelle: Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2019).

Genau in diesen Themen ist support mit seinem sachsenweiten Team seit Jahren trägerunabhängige Beratungsstelle, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken.

support – die Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – kümmert sich im Auftrag des KSV Kommunaler Sozialverband Sachsen in den Unternehmen um die Themen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die support-Mitarbeiter informieren, beraten und unterstützen, etwa bei Fragen der Förderungen, Hilfsmittelbeschaffung und Arbeitsplatzgestaltung. Auch bei der Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern sind die Berater behilflich. Die Arbeitgeber stehen dabei mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt dieses kostenfreien Angebots.

Die über 10-jährige Erfahrung, das umfangreiche Know-how der Teams in Chemnitz, Dresden und Leipzig und ein qualifiziertes großes Partnernetzwerk stehen allen sächsischen Arbeitgebern zur Verfügung.

Auch die FläktGroup Wurzen GmbH (Landkreis Leipzig) nahm die Hilfe von support in Anspruch. Ein Mitarbeiter, der vor über zehn Jahren seinen Beruf als Elektriker in dem Unternehmen begann, wurde durch einen schweren Autounfall aus dem Arbeitsleben gerissen. Während sich der junge Mann ins Leben zurück kämpfte, mobilisierte auch sein Arbeitgeber Kräfte, um alle Bedingungen zu schaffen, ihn als qualifizierte Fachkraft zu halten.

Große Herausforderungen galt es zu meistern, die das Unternehmen jedoch „Hand in Hand“ mit der support-Mitarbeiterin in Leipzig und dem Integrationsamt erfolgreich umsetzte. Diese Initiative ebnete dem nun im Rollstuhl sitzenden Mitarbeiter den Weg zurück ins Arbeitsleben.

Ein Praxisbeispiel, das Mut macht und Vorbild für viele Unternehmen beim Thema Inklusion sein sollte!

„In vielen Firmen gibt es noch zahlreiche Hürden zu überwinden, um die Inklusion voranzutreiben“, weiß Claudia Teuchert, support-Beraterin in Leipzig. „Es gibt aber starke Partner, wie uns, die Arbeitgeber in allen Belangen zum Thema Menschen mit Behinderungen in den Unternehmen unterstützen und über fundiertes Fachwissen verfügen.“

Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

§ 185a SGB IX – Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/664699_185a/

Teilhabestärkung für Menschen mit Behinderung durch bundeseinheitliche Beratungsstellen für Arbeitgeber

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